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Aktuelles

Mieterausweisung verhindert!

Die Kanzlei König konnte in einem Zivilprozess darlegen, dass eine Kündigung, gestützt auf den Zahlungsverzug im Sinne von Art. 257d Obligationenrecht (OR; SR 220), nicht zulässig war. Mit Verfügung vom 23. Mai 2023 entschied ein erstinstanzliches Gericht, dass auf das Ausweisungsbegehren des Vermieters nicht einzutreten ist.

Einstellung des Strafverfahrens bei Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro duriore»

Im Februar 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft die Einstellung eines Verfahrens gegen einen Beschuldigten, dem im Oktober 2022 eine Verletzung der Verkehrsregeln nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) vorgeworfen wurde. Der Beschuldigte wurde durch die Kanzlei König vertreten.

Baurekurs gutgeheissen – Entscheid der Gemeinde aufgehoben

Mit Entscheid vom 15. Dezember 2022 hiess die kantonale Rechtsmittelbehörde einen Baurekurs der Kanzlei König gegen ein kommunales Bauvorhaben gut. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die zulässige Gebäudelänge zweier geplanter Mehrfamilienhäuser eingehalten war. Die Kanzlei König legte dar, dass die zwei Mehrfamilienhäuser als Einheit zu betrachten sind und gleichwohl keine sogenannte geschlossene Bauweise vorlag. Damit war die zulässige Gebäudelänge des Bauvorhabens überschritten.

Gewichtszoll als Schweizer Besonderheit

Die Schweiz ist das einzige Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), welches bei der Zollbemessung für Industriegüter mit dem Gewicht und nicht mit dem Wert der Ware rechnet. Diese Methode der Zollbemessung ist historisch gewachsen. Gegenwärtig sind keine politischen Bestrebungen einer Angleichung an die Zollbemessung der anderen Mitgliedstaaten der WTO gegeben.

Einsprache gutgeheissen – Ausschluss vom Studium verhindert

Mit Entscheid vom 13. Juli 2022 hiess das Dekanat der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Schweizer Universität eine Einsprache der Kanzlei König gut. Die Einsprache richtete sich gegen den Studienausschluss eines Studenten. Der Ausschluss wurde verfügt, weil der Student eine Arbeit nicht innert Frist einreichte. Die Kanzlei König legte dar, dass das Nicht-Einhalten der Frist nicht selbstverschuldet war.

Prüfung bestanden!

Die Kanzlei König führte 2021/2022 für eine Studentin vor einer Bundesbehörde eine Beschwerde gegen das Nicht-Bestehen einer Prüfung in der Berufsbildung. Im Beschwerdeverfahren wurden formelle und inhaltliche Fehler der Prüfungskorrektur gerügt. Die Prüfungsverfügung wurde im Juni 2022 verändert, die Prüfung gilt als bestanden.

Wir feiern – Noi festeggiamo «75 anni di Scuola Svizzera di Roma»

Die Schweizer Schule Rom feiert ihr 75-jähriges Bestehen – im Beisein von Bundesrat Alain Berset.

Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens widerrufen

Gegen eine Studentin einer Schweizer Universität stellte das Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät dieser Universität beim Rektor im September 2021 einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Kanzlei König konnte mittels Einsprache erreichen, dass das Dekanat den Antrag im November 2021 widerrief.

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