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Einsprache gutgeheissen – Ausschluss vom Studium verhindert

Einsprache gutgeheissen – Ausschluss vom Studium verhindert

Mit Entscheid vom 13. Juli 2022 hiess das Dekanat der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Schweizer Universität eine Einsprache der Kanzlei König gut. Die Einsprache richtete sich gegen den Studienausschluss eines Studenten. Der Ausschluss wurde verfügt, weil der Student eine Arbeit nicht innert Frist einreichte. Die Kanzlei König legte dar, dass das Nicht-Einhalten der Frist nicht selbstverschuldet war.

Der Student absolvierte sein Bachelor-Studium an einer ausländischen Universität, für sein Master-Studium wechselte er an eine Schweizer Universität. Für das erfolgreiche Absolvieren dieses Studiums wurden dem Studenten gewisse zusätzliche Auflagen erteilt, u. a. das Nachreichen einer grösseren Arbeit innert einer bestimmten Frist. Das Finden einer Betreuungsperson für diese Arbeit gelang dem Studenten jedoch nicht innert nützlicher Zeit, in der Folge reichte er die Arbeit verspätet ein. Er wurde vom Studium ausgeschlossen.

Gegen den Studienausschluss erhob die Kanzlei König Einsprache. Diese wurde gutgeheissen, der Studienausschluss widerrufen und die Frist zur Erfüllung der Auflagen angemessen verlängert.

Die Kanzlei König berät und vertritt Sie in Fragen des Bildungsrechts.

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