Die Kanzlei König führte 2021/2022 für eine Studentin vor einer Bundesbehörde eine Beschwerde gegen das Nicht-Bestehen einer Prüfung in der Berufsbildung. Im Beschwerdeverfahren wurden formelle und inhaltliche Fehler der Prüfungskorrektur gerügt. Die Prüfungsverfügung wurde im Juni 2022 verändert, die Prüfung gilt als bestanden.