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Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Fachfrau Gesundheit erteilt

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Fachfrau Gesundheit erteilt

Mit Entscheid vom 28. November 2023 hiess eine kantonale Prüfungskommission eine Einsprache der Kanzlei König gegen eine Notenverfügung in der beruflichen Grundbildung gut. Der Einspracheführerin wurde infolgedessen das EFZ Fachfrau Gesundheit erteilt.

Das EFZ Fachfrau Gesundheit erhält, wer das Qualifikationsverfahren dieser beruflichen Grundbildung erfolgreich durchläuft (Art. 22 Abs. 1 Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Fachfrau Gesundheit/Fachmann Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) [SR 412.101.220.96]). Im Qualifikationsverfahren werden die verschiedenen Handlungskompetenzen dieses Berufsbilds geprüft, u. a. im Rahmen einer mündlichen Prüfung «Praktische Arbeit» und einer schriftlichen Prüfung «Berufskenntnisse». Im Einspracheverfahren wurde mit Erfolg eine unangemessene Bewertung dieser Prüfungsbereiche gerügt. Damit resultierte eine genügende Gesamtnote des Qualifikationsverfahrens, die zur Gewährung des EFZ Fachfrau Gesundheit auch erforderlich ist (vgl. Art. 19 Abs. 1 Ziff. b Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Fachfrau Gesundheit/Fachmann Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis [EFZ]). Die Rüge der unangemessenen Bewertung einer mündlichen Prüfung ist aufgrund der Beweislage schwierig.

Die Kanzlei König berät und vertritt Sie in Fragen des Bildungsrechts.

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