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Rekurs gutgeheissen: Androhung der Wegweisung verhindert

Rekurs gutgeheissen: Androhung der Wegweisung verhindert

Mit Entscheid vom 4. März 2024 hiess eine kantonale Rechtsmittelbehörde einen Rekurs der Kanzlei König im Bildungsrecht gut. Gegenstand des Rekursverfahrens war die Frage, ob eine Androhung der Wegweisung von einer Maturitätsschule gerechtfertigt war oder nicht.

Bei der Androhung der Wegweisung von der Schule handelte es sich um eine Disziplinarmassnahme. Die Kanzlei König reichte im Rekursverfahren Unterlagen ein, die die Basis für den Erlass der Disziplinarmassnahme dahinfallen liessen. Der Rekurs wurde folglich gutgeheissen.

Die Kanzlei König berät und vertritt Sie in Fragen des Bildungsrechts.

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