Skip to Content

Prüfung bestanden!

Prüfung bestanden!

Die Kanzlei König führte 2021/2022 für eine Studentin vor einer Bundesbehörde eine Beschwerde gegen das Nicht-Bestehen einer Prüfung in der Berufsbildung. Im Beschwerdeverfahren wurden formelle und inhaltliche Fehler der Prüfungskorrektur gerügt. Die Prüfungsverfügung wurde im Juni 2022 verändert, die Prüfung gilt als bestanden.

Die Ausarbeitung eines Rechtsmittels im Bildungsbereich ist anspruchsvoll und zeitintensiv – nur so kann es Erfolg haben. Dies zeigt auch der vorliegende Fall, er betraf eine Beschwerde gegen eine Prüfung im Fach Immobilienwirtschaft.

Die Kanzlei König berät und vertritt Sie in Fragen des Bildungsrechts.

Zurück zur Übersicht
Back to top