Mit Entscheid vom 13. Juli 2022 hiess das Dekanat der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Schweizer Universität eine Einsprache der Kanzlei König gut. Die Einsprache richtete sich gegen den Studienausschluss eines Studenten. Der Ausschluss wurde verfügt, weil der Student eine Arbeit nicht innert Frist einreichte. Die Kanzlei König legte dar, dass das Nicht-Einhalten der Frist nicht selbstverschuldet war.