Im Februar 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft die Einstellung eines Verfahrens gegen einen Beschuldigten, dem im Oktober 2022 eine Verletzung der Verkehrsregeln nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) vorgeworfen wurde. Der Beschuldigte wurde durch die Kanzlei König vertreten.