Gegen eine Studentin einer Schweizer Universität stellte das Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät dieser Universität beim Rektor im September 2021 einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Kanzlei König konnte mittels Einsprache erreichen, dass das Dekanat den Antrag im November 2021 widerrief.