Skip to Content

Kind stuft Frage der Durchführung seiner schulpsychologischen Abklärung korrekt ein

Kind stuft Frage der Durchführung seiner schulpsychologischen Abklärung korrekt ein

Mit Entscheid vom 21. Mai 2026 wurde ein Verfahren in Gemeindesachen abgeschrieben. Der Grund für die Abschreibung lag darin, dass im erstinstanzlichen Rechtsmittelverfahren den Anträgen des betroffenen Kindes entsprochen wurde. Streitgegenstand im Verfahren war die Frage einer Pflicht zur Durchführung einer Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD). Die Abklärung wurde während des Verfahrens durch die Schulgemeinde angeordnet.

Im Zusammenhang mit der Auferlegung der Kosten ging die Entscheidbehörde davon aus, dass der Rekurs bei Fortführung des Verfahrens und Nichtanordnung der beantragten Abklärung gutgeheissen worden wäre. Ein Überspringen einer Klasse war fraglich und hinsichtlich verschiedener Merkmale des begabten Kindes bestanden Uneinigkeiten. Für das Verfassen der Stellungnahme auf die Eingabe der Gemeinde hatte der gesetzliche Vertreter des Kindes die Kanzlei König als seine Rechtsvertretung beigezogen.

Die Kanzlei König berät und vertritt Sie in Fragen des Bildungsrechts.

Zurück zur Übersicht
Back to top