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Aufnahmeprüfung in eine Mittelschule nach Prüfungseinsicht bestanden

Aufnahmeprüfung in eine Mittelschule nach Prüfungseinsicht bestanden

Nach einer Prüfungseinsicht konnte eine Aufnahmeprüfung in eine Mittelschule aufgrund eines zusätzlich zustehenden Punktes bestanden werden.

Der prüfungsrelevante Punkt wurde gemeinsam mit der Schülerin an der Prüfungseinsicht notiert. Die Schulleitung zog daraufhin ihre ursprüngliche Verfügung in Wiedererwägung. Fehlkorrekturen, die eine Veränderung der Prüfungskorrektur berechtigen, können im Nachgang an Prüfungseinsichten durch eine Familie niederschwellig moniert werden. Die Möglichkeit der Wiedererwägung von ursprünglich fehlerhaften Verfügungen verhindert auch ein zeitintensives Rechtsmittelverfahren. Die Kanzlei König begleitete die Schülerin an ihrer Prüfungseinsicht.  

Die Kanzlei König berät und vertritt Sie in Fragen des Bildungsrechts.

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