Mit Entscheid vom 15. Dezember 2022 hiess die kantonale Rechtsmittelbehörde einen Baurekurs der Kanzlei König gegen ein kommunales Bauvorhaben gut. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die zulässige Gebäudelänge zweier geplanter Mehrfamilienhäuser eingehalten war. Die Kanzlei König legte dar, dass die zwei Mehrfamilienhäuser als Einheit zu betrachten sind und gleichwohl keine sogenannte geschlossene Bauweise vorlag. Damit war die zulässige Gebäudelänge des Bauvorhabens überschritten.